LASER Sicherheit Laser Klasse 4 zu Beachten

auf Anfrage
Anforderungen an handgehaltene Laserschweiss- oder Laserreinigungsanlagen Inverkehrbringer und Anwender von handgehaltenen Laseranlagen sind sich oft nicht bewusst, dass Laser insbesondere bezüglich Sicherheit nicht mit anderen Arbeitsmitteln vergleichbar sind. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte beim Umgang mit handgehaltenen Laseranlagen zusammen:
Anforderungen an den Betreiber:

Handgehaltene Laseranlagen zum Schweissen oder Reinigen haben bis zu mehreren tausend Watt Leistung. Es handelt sich also immer um Laser der Klasse 4. Das ist die höchste Laserklasse. Direktes Bestrahlen wie auch Reflexionen gefährden Auge und Haut in hohem Masse. Zudem ist die Laserstrahlung oft im nicht sichtbaren Bereich. Damit ist der Laser besonders gefährlich.

Der Betrieb muss einen Laserschutzbeauftragen ausbilden und benennen. Ein Laserschutz-beauftragter muss die notwendigen Kenntnisse haben, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Wie er sich diese Kenntnisse anzueignen hat, ist nicht gesetzlich festgelegt. Ausserdem muss er ein schriftliches Sicherheitskonzept erstellen und die Mitarbeitenden periodisch instruieren.

Der Laser darf nur in einem gekennzeichneten Laserüberwachungsbereich mit Laserschutzwänden und einem überwachten Zugang betrieben werden. Die Türöffnung muss dabei mit dem Sicherheitssystem der Laseranlage gekoppelt werden. Der Betriebszustand des Lasers muss von aussen und innen ersichtlich sein.

Die Laseranlage ist mit einer wirkungsvollen Schadstoffabsaugung auszurüsten. Die Anforderungen sind der Broschüre «Schweissen und Schneiden – effektiver Gesundheitsschutz» www.suva.ch/44053.d zusammengefasst.



Im Laserüberwachungsbereich muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden, welche Haut und Augen vor der Laserstrahlung schützt. Dies sind Laserschutzhelm, Laserschutzhandschuhe und Bekleidung. Die PSA muss zertifiziert und entsprechend dem Laser dimensioniert werden. Die Mitarbeitenden sind im Umgang mit der PSA zu schulen.

Zusätzliche Informationen bezüglich Lasersicherheit finden Sie unter «Achtung, Laserstrahl! Sicherer Umgang mit Lasereinrichtungen» www.suva.ch/66049.d oder in der Norm SN EN 60825-1:2014.

Ergänzende Anforderungen im mobilen Einsatz ausserhalb des eigenen Betriebsareals:

Der Laserbereich muss analog wie oben mit entsprechenden mobilen Laserschutzwänden oder Laserschutzvorhängen abgeschirmt und mit der Sicherheitssteuerung des Lasers verbunden sein.

CE (Konformiditätserklärung) liegt der Betriebsanleitung (Anlage) bei.

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