Laserschutzbeauftragter Kurs nach OStrV und TROS

Onlinekurs nach OStrV und TROS

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  • Marke: Laserworld
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auf Anfrage

Laserschutzbeauftragter Kurs nach OStrV und TROS

Laserworld veranstaltet Kurse zum Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS an vielen Terminen über das ganze Jahr verteilt. Die Kurse zum Laserschutzbeauftragten finden in verschiedenen Städten und Ballungszentren statt - und damit sehr wahrscheinlich auch in Ihrer Nähe. Im Rahmen unserer Kurse zum Laserschutzbeauftragten werden sowohl die in den Normen definierten Inhalte bearbeitet, wie auch verschiedene Anwendungsfälle vorgestellt. Speziell auch auf die Sicherheitsanforderungen für die Arbeit am Gerät sowie bei der Montage und Justage des Geräts werden besprochen und gezeigt. Natürlich kommen bei den Laserschutz Kursen auch Praxistipps nicht zu kurz. Alle Seminare werden von unseren erfahrenen Experten durchgeführt und umfassen alle Themen zum Laserschutz entsprechend OStrV, TROS sowie IEC-60825-1 et al..

Jeder Teilnehmer erhält von uns nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs zum Laserschutzbeauftragten eine Teilnahme-Urkunde ausgestellt.

 

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Laserschutzbeauftragter:

Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3B und 4 (nach EN 60825-1) bzw. 3b und 4 (nach DIN VDI 0837) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist die OStrV. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Fachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, die den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.

Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, z.B. bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von
Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
 

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